3 Führung und Nutzung
(1) Die Liegenschaftsbestandsdokumentation ist gemäß RBBau Abschnitt H2 digital zu führen. Dies ist Voraussetzung der Digitalisierung der komplexen raumbezogenen Fachaufgaben wie z. B. Planung, Bau und Betrieb von Gebäuden, Ingenieurbauwerken sowie Verkehrsanlagen.
(2) Aus der softwareunabhängigen Beschreibung des LgBestMod und den normierten Austauschformaten (z. B. NAS, GML) ergeben sich folgende Vorteile:
- verlustfreier Informationsaustausch zwischen den am Prozess der Liegenschaftsbestandsdokumentation Beteiligten
- Möglichkeit der Zentralisierung von Datenhaltung und Datenbereitstellung sowie zentrale und übergreifende Auswertungen
- Gewährleistung der Interoperabilität der Daten zwischen verschiedenen IT-Systemen
3.1 Bauverwaltungen des Bundes und der Länder
Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen LISA®
(1) In den BV ist das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen (LISA) das Datenverarbeitungsverfahren (DV-Verfahren) zur digitalen Bestandsdokumentation der Außenanlagen auf Bundesliegenschaften.
(2) Das LISA (siehe Anlage in Kapitel 6.3) ist die konkrete Umsetzung der Liegenschaftsbestandsdokumentation des Bundes auf Grundlage systemneutraler Vorgaben der RBBau, des LgBestMod sowie weiterer Regelwerke.
(3) Die Liegenschaftsbestandsdokumentation mit dem LISA erfüllt die fachlichen Anforderungen nach einer räumlich und fachlich übergreifenden Einheitlichkeit der Inhalte, Strukturen und Umfänge der Daten als wesentliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche Aufgabendurchführung.
(4) Die Einführung eines einheitlichen Standards ermöglicht einen Wettbewerb bei der Erbringung der Erfassungsleistungen. Die Prüfung der Qualität der erbrachten Leistungen erfolgt in allen BV nach den gleichen Kriterien.
Verbindliche Anwendung
(5) Die OTI schreiben vor, dass die Liegenschaftsbestandsdokumentation durch die BV als die für den Primärnachweis zuständigen Stellen im LISA zu führen ist.
3.2 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(1) Die Daten der Liegenschaftsbestandsdokumentation werden in der BImA
- in der Geodateninfrastruktur der BImA
- fachbezogen in Anwendungen des LISA
genutzt.
3.3 Bundeswehr
(1) Die von den BV aus dem Primärnachweis bereitgestellten Sekundärdaten der Liegenschaftsbestandsdokumentation werden in der Bw zur Unterstützung vielfältiger Geschäftsprozesse, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Umweltschutz, genutzt.
Datenübernahme in der Bundeswehr
(2) Die Daten der BV werden in der Bw durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) zur Koordinierung und Bereitstellung grafischer und alphanumerischer Bestandsdaten übernommen.
(3) Die Datenübergabe der BV an die Bw ist durch das BMVg per Erlass geregelt. Sie erfolgt in der Regel turnusmäßig zum 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres.
Spatial Data Managementsystem
(4) Das BAIUDBw stellt die Daten zur Nutzung in der Bw zentral zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt in der Geodateninfrastruktur der Bw vorzugsweise über Web-Applikationen im Spatial Data Managementsystem (SDM).