Vorwort
(1) Die digitale Dokumentation des Bestandes der Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes hat in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Die digitalen Bestandsdaten sind sowohl für die technische Planung, den Bau und den Betrieb als auch für die kaufmännische Bewirtschaftung der Liegenschaften von der Beschaffung bis hin zur Veräußerung erforderlich. Diese am Lebenszyklus der Liegenschaften orientierten Daten werden von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder (BV), der Bundeswehr (Bw), der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und weiteren Beteiligten für die Erledigung ihrer Aufgaben wiederkehrend benötigt.
(2) Der Anwenderkreis, der die digitalen Liegenschaftsbestandsdaten nutzt, insbesondere in den baudurchführenden Ebenen (BdE) und den nutzenden sowie hausverwaltenden Dienststellen, hat sich kontinuierlich erweitert. Dadurch hat neben der vermessungstechnischen Erfassung von raumbezogenen Geometriedaten die Erhebung und Bereitstellung alphanumerischer Daten (Fachdaten und Dokumente), die konsistent mit den Geometriedaten verknüpft und aufgabengerecht ausgewertet werden können, einen hohen Stellenwert bekommen.
(3) Um diesem gerecht werden zu können, haben die Obersten Technischen Instanzen (OTI) in den Bundesministerien des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie der Verteidigung (BMVg) im Benehmen mit der BImA beschlossen, eigenständige Baufachliche Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) herauszugeben. Diese hier erstmals vorgelegten BFR LBestand sollen gemäß den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Abschnitt H, eine einheitliche, ressort- und fachspartenübergreifende Dokumentation des Liegenschaftsbestandes ermöglichen.
(4) Die Baufachlichen Richtlinien Vermessung (BFR Verm) haben sich seit ihrer Einführung im Jahre 1995 als Standard für die Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes bewährt. Sie bildeten mit den zugeordneten Systemkatalogen (Objektartenkatalog, Objektabbildungskatalog und Signaturenkatalog) die Grundlagen für eine vermessungstechnische Erfassung, digitale Führung und Bereitstellung der Bestandsdaten sowie für ein standardisiertes Qualitätsmanagement.
(5) Die BFR Verm werden mit geänderten Zielen und Inhalten weitergeführt. Der Fokus der Regelungen richtet sich dabei auf alle anfallenden vermessungstechnischen Leistungen auf Liegenschaften des Bundes. Die bisherigen spezifischen Regelungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation wurden ausgegliedert und in die hier vorliegenden BFR LBestand überführt.
(6) So sind auch die Systemkataloge nicht mehr Bestandteil der BFR Verm, sondern bilden als Katalogwerk zum Liegenschaftsbestandsmodell (Modellkatalog und Signaturenkatalog LgBestMod) einen Anhang dieser BFR LBestand.
(7) Schwerpunkt der BFR LBestand ist deshalb sowohl die Aufnahme des Katalogwerks als auch die redundanz- und widerspruchsfreie Darstellung der Grundlagen der Liegenschaftsbestandsdokumentation.
(8) Die BFR LBestand werden durch die Geschäftsstelle für die Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation beim Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL) im Auftrag der OTI erarbeitet und fortgeschrieben. Beteiligt sind die Bw, die BImA und das Landesamt GeoInformation Bremen (GeoBremen) als Leitstelle für das LgBestMod und als Geschäftsstelle des Arbeitskreises Vermessung (AK Verm).