4 Organisation und Aufgaben
Zuständigkeit der Bauverwaltungen
(1) Die Zuständigkeit für die baufachlichen Aufgaben gemäß RBBau obliegt grundsätzlich den BV.
(2) Die Bereitstellung von Daten für das Liegenschafts- und Gebäudemanagement ist Teil der weiteren baufachlichen Aufgaben gemäß RBBau Abschnitt A.
(3) Die Führung des Primärnachweises der Daten der Außenanlagen wird gemäß RBBau Abschnitt H von den BV wahrgenommen.
Aufgaben der Leitstelle des Bundes für Liegenschaftsbestandsdokumentation
(4) Das NLBL nimmt die Aufgaben der Leitstelle des Bundes für Liegenschaftsbestandsdokumentation wahr. Diese sind:
- Qualitätssicherung: z. B. Erarbeiten und Weiterentwickeln methodischer Konzepte, fachliche Unterstützung der OTI und der BImA und Zusammenführen und Auswerten von Erkenntnissen und Erfahrungen aus abgewickelten Projekten zur Optimierung der Vorgehensweise
- Unterstützung: z. B. Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie fachliche Beratung der OTI, BV, BImA und Bw
- Datenmanagement: z. B. Weiterentwicklung des LISA gemeinsam mit GeoBremen
Aufgaben der Leitstelle des Bundes für das Liegenschaftsbestandsmodell
(5) GeoBremen nimmt die Aufgaben der Leitstelle des Bundes für das Liegenschaftsbestandsmodell wahr. Diese sind:
- Aufbau und Führung des LgBestMod
- Redaktion und Herausgabe des Katalogwerks zur Dokumentation des LgBestMod und zur Sicherstellung der Vergabefähigkeit von Erfassungsdienstleistungen
- Ansprechstelle für die fachlich und DV-technisch zuständigen Leitstellen im Hinblick auf das LgBestMod
- Leitung/Koordinierung des Arbeitskreises Liegenschaftsbestandsmodell