5.1 Einheitliche und redundanzfreie Datenhaltung
LISA
(1) Das LISA stellt die einheitliche Führung der Liegenschaftsbestandsdokumentation bei den BV sicher.
(2) Durch das Prinzip Primärnachweis/Sekundärdaten wird eine redundanzfreie Datenhaltung gewährleistet.
Primärnachweis
(3) Als Primärnachweis werden die Daten der Bestandsdokumentation bezeichnet, die als Original während der gesamten Nutzungsphase digital fortgeschrieben und migriert werden. Der Primärnachweis ist vor Verlust, Beschädigung oder Verfälschung dauerhaft zu schützen.
(4) Der Primärnachweis der Liegenschaftsbestandsdokumentation wird zentral in den BV geführt. Das Schreibrecht liegt ausschließlich bei den BV.
Sekundärdaten
(5) Sekundärdaten sind Kopien oder Auszüge des Primärnachweises. Änderungen in den Sekundärdaten bilden keine Grundlage zur Fortführung des Primärnachweises.
(6) Sekundärdaten der Liegenschaftsbestandsdokumentation werden den BV, der Bw, der BImA und weiteren Beteiligten zur Verfügung gestellt.