5.2 Aktualität und Vollständigkeit der Liegenschaftsbestandsdokumentation
(1) Die Liegenschaftsbestandsdokumentation gemäß BFR LBestand ist von den BV im Rahmen von Bauaufgaben durchzuführen, kann aber auch unabhängig von Baumaßnahmen beauftragt werden.
Aktualität
(2) Die Liegenschaftsbestandsdokumentation ist aktuell zu halten, damit sie mit dem tatsächlichen örtlichen Bau- und Betriebszustand übereinstimmt.
Ersterfassung
(3) Wenn für eine Liegenschaft noch keine Liegenschaftsbestandsdokumentation vorliegt, legt der Maßnahmenträger den Umfang der initial zu erfassenden Daten fest. Dies ist in der Regel der Grunddatenbestand gemäß Kapitel 5.3.2.
Projektbezug
(4) Die Liegenschaftsbestandsdokumentation wird projektbezogen erstellt. Auf diese Weise wird der Datenbestand baumaßnahmenbezogen nur für Teile der Liegenschaft erfasst.
Vollständigkeit
(5) Eine baumaßnahmenunabhängige Erfassung zur Bereitstellung einer vollständigen Liegenschaftsbestandsdokumentation kann gesondert an die BV beauftragt werden. Die Anforderungen an die Vollständigkeit müssen festgelegt werden, z. B. die Erfassung der topografischen Bestandsdaten oder der fachlichen Bestandsdaten für eine festzulegende Gruppe von Liegenschaften.
Fortführung der Liegenschaftsbestandsdokumentation
(6) Bei jeder bestandsverändernden Maßnahme, z. B. auch im Rahmen des BU, ist schriftlich nachzuweisen, dass die primärnachweisführende Stelle vom Veranlasser über die bestandsverändernde Maßnahme informiert wurde.
(7) Baubegleitende Bestandserfassungen, z. B. für unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen, müssen rechtzeitig geplant und durchgeführt werden.
(8) Bei der Fortführung der Liegenschaftsbestandsdokumentation sind die allgemeinen Prinzipien der Datenerfassung (gemäß Kapitel 5.3.3) einzuhalten.
(9) Die BV vereinbaren mit dem Veranlasser der bestandsverändernden Maßnahme den zeitlichen Rahmen der Fortführung und die Bereitstellung der Daten.
Leistungsbilder Liegenschaftsbestandsdokumentation
(10) Für das Verfahren der Liegenschaftsbestandsdokumentation werden im Anhang 3 „Leistungsbilder und -kataloge“ die anlassbezogen zu erbringenden Leistungen beschrieben. Die Verfahrensabläufe und Beteiligten – insbesondere im Rahmen von BM – werden dargestellt. Konkrete Leistungsbeschreibungen für Koordinierungs- und Leitstellen werden in Anhang 3 in gesonderten Leistungskatalogen (LK) dargestellt.
(11) Die Leistungsbilder richten sich an alle Beteiligten des Prozesses der Liegenschaftsbestandsdokumentation und legen Zuständigkeiten und die notwendigen Abstimmungen fest. Die BV werden dadurch in der Verfahrensorganisation unterstützt und für die Maßnahmenträger wird die Mitwirkung am Verfahren festgelegt.
Gewährleistung
(12) Bei der Datenbereitstellung, u. a. für Planungs- und Baumaßnahmen, kann eine Gewährleistung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Planunterlagen oder der Auszüge aus der Liegenschaftsbestandsdokumentation nicht übernommen werden. Der Anhang A-4.2 Haftungsausschluss ist zu beachten.